Das Schweizer Steuerrecht kennt keine bundeseinheitliche Kapitalertragssteuer wie es sie in Deutschland gibt. In der Schweiz gestaltet sich das Steuerrecht deutlich anders. Die 26 Kantone legen selbst fest, wie sie Einkommen, Vermögen, Erbschaften und andere Steuerobjekte besteuern.

Der Aufbau einer staatlich geförderten bzw. unterstützen Rente ist in 3 Säulen aufgeteilt, in denen sich während des Vermögensaufbaus v.a. in Säule 3a Steuern sparen lassen. Die können wiederum in den Vermögensaufbau selbst fließen. Ein sehr sinnvolles Konstrukt. Das ist in dieser Form in Deutschland (noch) nicht möglich.

Außerhalb der 3-Säulen der Altersvorsorge ist freilich auch eine völlig private Geldanlage möglich.

Wo werden Schweizer’innen besteuert?

Der Grundsatz lautet: Wer in der Schweiz seinen Hauptwohnsitz hat, wird in der Schweiz besteuert – auch bei der Geldanlage. Das trifft auch für Menschen mit deutschem Pass mit Hauptwohnsitz in der Schweiz zu.

Bewegliche Vermögen wie ETFs, Aktien, Anleihen etc. und ihre anteiligen Erträge werden am Hauptwohnsitz besteuert. Egal, ob diese in Depots oder Bankguthaben in der Schweiz oder im Ausland liegen. Bei beweglichem Vermögen greift der Grundsatz des schweizerischen Steuerrechts.

Bei immobilien Vermögen wie Häuser, Wohnungen, Ferienwohnungen oder Land ist das anders. Liegt die Immobilie oder auch Land im Ausland, herrscht eine beschränkte Steuerpflicht: unbewegliches Vermögen und die daraus erzielten Erträge werden am Ort der Sache besteuert, das heißt im Ausland.

Was wird bei Privatleuten besteuert?

In der Schweiz unterscheidet die kantonalen Steuerbehörden zwischen den Kursgewinnen von Aktien oder ETFs und den Erträgen aus dieser Geldanlage.

Vereinfacht lässt sich das für Privatanlegerinnen so systematisieren:

Besteuerung Geldanlage in der Schweiz

Einkommenssteuer auf Dividenden & Zinsen

Dividenden oder Zinsen als Erträge von Aktie, ETFs, Anleihen oder Geldguthaben unterliegen der Einkommenssteuer.

Für die anfallende Einkommenssteuer ist es dabei egal, ob der ETF die Dividenden- oder Zinserträge ausschüttet oder reinvestiert, also thesauriert. Der thesaurierende ETF muss die angefallenen Erträge separat ausweisen. Das ist bei in der Schweiz aufgelegten ETFs in der Regel der Fall.

Die zu versteuernden Erträge von ETFs sind auf der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich. Die Kursliste aufrufen und den eigenen ETF in die Suchmaske eingeben. Dann werden die Schlusskurse angezeigt und die angefallenen Erträge.

https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/ratelist

 

Kursgewinne sind steuerfrei

Gute Nachricht hier: Kursgewinne sind für Privatanleger steuerfrei. Kursverluste können deshalb aber auch nicht steuermindernd angesetzt werden.

 

Vermögenssteuer

Das in Aktien und ETF angelegte Vermögen außerhalb der Vorsorge-Säulen unterliegt der Vermögenssteuer. Wie hoch diese ist und wie hoch die steuerlichen Freibeträge sind, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Kantone. Der Bund erhebt diese Steuer nicht.

Guten Überblick: Vermögenssteuer in der Schweiz

Vergleich der Steuersätze: Vermögenssteuersätze in den Kantonen

 

Stempelsteuer

Die gibt es auch noch. Sie ist eine Transaktionssteuer. Der Bund erhebt diese Steuer beim Kauf oder Verkauf eines ETF bezogen auf den jeweils angelegten Betrag.

Sie beträgt:

  • 0,075 Prozent für in der Schweiz aufgelegte Fonds und
  • 0,15 Prozent für im Ausland aufgelegte Fonds.

Schweizer Fonds werden also begünstigt.

Wer diese Steuer nicht zahlen will, kann als Schweizerin auch bei deutschen Banken ein Depot eröffnen und dort ETFs kaufen. Besteuert werden diese aber in der Schweiz.

 

Verrechnungssteuer 35 %

Die Verrechnungssteuer erhebt der Bund auf Dividenden und Zinsen. Hier wird ein Unterschied gemacht zwischen:

  • Schweizer Aktien / ETFs mit Schweizer Aktien und (!) Domizil Schweiz
  • Aktien anderer Länder und mit ausländischem Domizil

Erträge aus Schweizer Aktien, auch wenn sie in ETFs stecken, unterliegen erst einmal der Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Diese wird direkt von der Bank, dem Broker an den Staat abgeführt. Der Steuerabzug kann aber in der Steuererklärung angegeben und damit zurückgefordert werden. Heißt: Die Verrechnungssteuer auf Schweizer Aktien oder einen Schweizer-Aktien-ETF mit Sitz in der Schweiz neutralisiert sich für Schweizerinnen. Sie beträgt Null Prozent.

Wichtig bei Schweiz-Aktien-ETFs ist das Fondsdomizil. Das muss in der Schweiz liegen. Dann gibt es die Verrechnungssteuer zurück.

Anders, wenn der Sitz eines Schweiz-Aktien-ETF in Irland oder Luxemburg liegt. Hier fällt zwar die Verrechnungssteuer nicht für die Anlegerinnnen an, dafür aber auf Ebene des ETF. Und die kann der Fonds nicht zurückfordern. Dieser 35 % auf die Dividenden sind also … weg.

Wie eine Recherche unter Schweizer Finanzblogs ergab, ist wohl die Empfehlung:

  • Investieren in Schweizer Aktien mithilfe eines ETFs: Schweiz als Domizil wählen und Verrechnungssteuer zurückfordern
  • Investieren in Welt-ETFs oder ETFs generell mit ausländischen Aktien: am ehesten Irland als Domizil wählen, oder Luxemburg

Im Zweifel immer eine Steuerberater’in fragen. Die wissen dann auch die Kniffe und Regeln im jeweiligen Kanton

Steuervereinfachungen

Vermögen und Erträge von Wertpapieren in Säule 3a werden im Aufbauprozess weder mit Vermögenssteuer belegt, noch mit Einkommenssteuer. Dividenden und Zinsen sind also steuerfrei. Bei Säule 3b fällt dieser Vorteil weg.

Besteuerung von ETFs

ETFs haben 2 Ebenen, auf denen Steuer anfallen kann: Auf Fondsebene, und bei uns, den Anlegerinnen.

Reto Stalder von Finanzdepot hat das in einem Artikel sehr schön aufbereitet. Wenn es dich interessiert, lies dich mal rein:

So versteuerst du deine ETFs in der Schweiz

10 Tipps für Säule 3a

Dieser Artikel vom Schweizer VermögensZentrum zum bringt sehr viel Wichtiges auf den Punkt und erklärt, was im Hinblick auf die Pensionierung wichtig wird bezüglich der Steuern. Die Säule 3a kann auch mit ETFs aufgebaut werden.

https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/fachartikel/10-tipps-fuer-ihre-saeule-3a

Und auch dieser Artikel zeigt Steuersparpotentiale beim Vermögensaufbau auf.

https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/fachartikel/pensionskassen-koennen-ihre-rentenversprechen-nicht-halten-pensionierung

Portal-Tipp

Das VermögensZentrum hält unglaublich viele Informationen bereit. Sehr gut zu lesen, fachlich top. Die Merkblätter und Fachartikel können meist gratis bestellt werden. Allerdings werden sie nur an Schweizer Adressen geliefert. 🙂

https://www.vermoegenszentrum.ch

 

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Unsere Lebensentwürfe sind sehr bunt. Wir leben als Singles, als Paare ohne und mit Trauschein, in Patchwork-Familien oder mit Freund’innen zusammen.

Was dabei freilich auch eine Rolle spielt ist Geld. Wer zahlt was, wieviel, wie lange und … warum bitte schön? 🙂 Da lässt sich leicht der Überblick verlieren über Konten, Depots und was Mensch sonst so an Finanzstruktur in der heutigen Zeit braucht.

Kluge Frauen und Männer haben nicht nur ein Girokonto für alles. Das wäre so, wie auf nur einem Bein laufen. In High-Heels? Undenkbar.

Zu einem schwungvollen Gang durch’s Leben gehören:

– Girokonto
– Tagesgeldkonto oder -konten
– Depot

 

Und wenn Frau heiratet oder zusammenzieht? Dann ist Verhandeln angesagt und ein wenig Umorganisation.

Hier meine Vorschläge für Kontenstrukturen in jeder Beziehungslage. Vorschläge, wie gesagt. Nichts soll oder muss.

 

Single:

= Grundstruktur

Die Konten eines Singles geben für alle anderen Kontenvariationen die Grundstruktur vor.

Denken Sie in Geldströmen und Budgets:
Wo fließt Ihr Einkommen hin, welche Ausgaben-Budgets haben Sie, wo liegen finanzielle Sicherheiten und das Vermögen.

Daraus stricken wir unsere Kontenstruktur:

+ Girokonto: alle gängigen Ausgaben
+ Tagesgeldkonto 1:  Sicherheitspuffer
+ Tagesgeldkonto 2: Urlaub, Steuersparen, Extras …
+ Depot: Vermögensaufbau

 

 

Paar mit 2 Einzelkonten + 1 Gemeinschaftskonto:

= 3-Konten-Modell

Die Kontenstruktur eines Singles weiten wir jetzt aus als Paar. Die Grundstruktur bleibt erhalten. Wir addieren das Wir, bleiben aber beim Ich.

Vom Wir-Konto werden alle gemeinsamen Ausgaben getätigt. Die Frage, die sich dann stellt: Wieviel Geld zahlt jeder auf das Gemeinschaftskonto ein, damit es fair zugeht?

Diese Kontenstruktur für gern als 3-Konten-Modell bezeichnet.

 

 

Paar mit gemeinsamen Finanzen:

= All-In-Variante

Sie möchten als Paar Ihre Einkommen zusammen schmeißen? Also alles All-in? Meins ist auch deins?

Dann sind Sie wieder ganz nah bei der Kontenstruktur eines Singles. Zumindest fast.

Denn ich möchte Sie dafür sensibilisieren, dass Sie sich, selbst wenn Sie bei Ihren Finanzen All-in machen, jeder sein Vermögen aufbaut. Gern auch ein gemeinsames. Aber eben auch ein selbst kontrolliertes, wo Ihnen der Partner, die Partner’in nicht reinredet, Sie sich aber hoffentlich angeregt austauschen darüber. 🙂

 

Paar mit gemeinsamen Finanzen + 2 Einzelkonten:

= All-in plus 2

Hier bauen wir noch etwas ran … Sie machen All-in? Möchten aber doch noch ein bisschen eigenes Geld haben? Für den Mädelsabend? Geschenke für die Liebsten? Oder doch eine Klamotte mehr?

Dann könnte das eine Variante sein:

 

 

 

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Beispielrechnung

Vergleichen wir die Zinsen, die auf ein Sparguthaben gezahlt werden mit Schuldzinsen eines Konsumkredites und eins Dispos. 

  • 4.000 € Sparguthaben zu 0,9% Zinsen pro Jahr
  • 2.000 € Konsumkredit zu 6,5% Zinsen pro Jahr
  • 2.000 € Dispokredit zu 11% Zinsen pro Jahr

Das Sparguthaben bringt im Jahr 36 €.

Der Konsumkredit kostet im Jahr 130 €.

Der Dispo kostet sogar stolze 220 € im Jahr.

 

Das heißt:
Für die Schulden sind im Jahr 350 € zu zahlen, während der Sparzins nur 36 € einbringt. Der Schuldzins ist also 10 mal so hoch wie der Zinsertrag. 

Das ist ein Grund, warum Banken viel Geld haben und Schuldner’innen nicht.

 

Würden der Konsum- und der Dispokredit sofort getilgt, stünden 314 € zusätzlich im Jahr zur Verfügung. Denn es müssten keine Schuldzinsen mehr gezahlt werden (350 € – 36 € = 314 €.) 

Ich unterstütze Sie!

Wenn Sie Hilfe brauchen beim Entschulden, sprechen Sie mich einfach an. Im persönlichen Coaching kann ich auf Ihre Bedürfnisse besser eingehen und Sie begleiten. Nur Mut!

  • Keine voreiligen Entscheidungen: Lassen Sie sich Zeit. Vertagen Sie ein Gespräch mit einem Vermittler, unterschreiben Sie niemals sofort.
  • Nachfragen: Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an den Bund der Versicherten, fragen Sie bei einer Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater nach.
  • Nichts ist umsonst: Ist die Versicherung deutlich billiger als andere, ist sie womöglich nicht viel wert. Aber auch hohe Monatsbeiträge bedeuten nicht, dass Sie den Mercedes unter den Versicherung eingekauft haben.
  • Realistisch sein: Setzen Sie nicht darauf, dass Ihnen schon nichts passiert, und es nur die Anderen trifft. Das denken die Anderen nämlich auch.
  • Ehrlichkeit zählt: Wenn Sie Fragebögen von Versicherungen ausfüllen, beantworten Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß. Aber antworten Sie nur auf das, wonach gefragt wird.
  • Neuabschluss: Schließen Sie zuerst eine neue Versicherung ab, bevor Sie die alte kündigen.
  • Aber! Schließen Sie nicht auf Anraten eines Versicherungsvertreter z.B. eine neue Lebensversicherung ab, um ihre alte ruhen zu lassen. Dieser Neuverkauf von gleichen Versicherungen heißt in der Branche “Umdeckungen” und hat v.a. ein Ziel: Der Vertreter will Provision verdienen, die Sie zahlen, denn Provisionen werden nur bei Neuabschlüssen fällig, nicht bei fortlaufenden Verträgen. Also Vorsicht!!!
  • Informieren: Lesen Sie bitte vor  Vertragsabschluss immer das Produktinformationsblatt und die Sonstigen Versicherungsunterlagen (die AGBs nicht unbedingt).
  • Zahlweise: Zahlen Sie jährlich oder halbjährlich. Das ist günstiger. Bei monatlich abgebuchten Beiträgen berechnen Versicherungsgesellschaften höhere Kosten, die sie Ihnen auf den Beitrag draufschlagen.
  • Verzicht auf Dynamik: Mit Dynamiken steigt der Versicherungsbeitrag jährlich um 5 bis 10 Prozent. Angeblich muss die Inflation ausgeglichen werden. Parallel zum höheren Monatsbeitrag steigen aber auch die Provisionen an die Versicherungsvertreter. Diese Provisionen zahlen Sie über  Ihre Beiträge. Steigender Beitrag = steigende Provision.
  • Ausnahme: Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kann eine Dynamik sinnvoll sein, um Kaufkraftverluste über die Jahre auszugleichen. Dann reicht aber eine Dynamik von 3 Prozent pro Jahr.
  • Jahrescheck: Prüfen Sie alle 1 bis 2 Jahre, ob es günstigere Policen gibt oder welche Versicherung mit besseren Konditionen aufwartet. Achten Sie auf die Kündigungsfristen.